Was macht ein Landrat?
Der Landrat ist Organ und Hauptverwaltungsbeamter eines Landkreises oder Kreises und damit oberster Kommunalbeamter.
Der Landrat leitet – soweit von der Landkreisordnung so vorgesehen – die Sitzungen des Kreistages, nimmt die Vertretung des Kreises bzw. Landkreises wahr, führt die Beschlüsse des Kreistages aus und erledigt die Geschäfte der laufenden Verwaltung.
In der Regel ist der Landrat Vorgesetzter der Arbeitnehmer und Beamten der Kreisverwaltung. Während der Landrat im Bereich der eigenen und übertragenen Aufgaben des Landkreises an die Beschlüsse des Kreistages und seiner Ausschüsse gebunden ist, wird er, soweit im jeweiligen Bundesland nicht die Vollkommunalisierung gilt, als Chef des staatlichen Landratsamtes als an die Weisungen der staatlichen Mittel- und Oberbehörden gebundener Wahlbeamter tätig. Dieser Bereich ist dann der Entscheidung durch den Kreistag und seine Ausschüsse entzogen.
Quelle: Wikipedia